Genthin ist eine Einheitsgemeinde und Kleinstadt im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Jerichower Land
Einwohner
13.402 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39291 (Ringelsdorf, Schopsdorf),, 39307 (Genthin, Gladau, Mützel, Paplitz, Parchen, Tucheim)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03933, 039342, 039346, 039225
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Genthin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat und die Verwaltung in Genthin haben grünes Licht für neue Häuser am ehemaligen Einkaufsmarkt in der Friedenstraße gegeben, jedoch hat der Besitzer des Grundstücks Einwände vorgebracht, was das Neubau-Projekt gefährden könnte.
Es gibt auch aktuelle Änderungen und Verfahren für verschiedene Bebauungspläne in Genthin, wie z.B. die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, den Bebauungsplan "Buchenweg" und den Vorhaben- und Erschließungsplan für die Schweinezuchtanlage Gladau.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.