Sie hat etwa 16.000 Einwohner. Ginsheim-Gustavsburg ist eine Stadt im Nordwesten des südhessischen Kreises Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65462
Vorwahlen
06134 (Gustavsburg),06144 (Ginsheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau wohnvoll Village“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Der Plan umfasst die Errichtung einer Seniorenwohnanlage am südöstlichen Ortsrand des Stadtteils Ginsheim, mit zwei Pflegewohngemeinschaften für 24 Bewohner und 43 betreuten Wohneinheiten. Zusätzlich sind ein Restaurant, ambulanter Dienst und eine Tagespflege geplant. Die Bauleitplanung erfolgt im zweistufigen Vollverfahren und umfasst eine Umweltprüfung. Die Öffentlichkeit kann bis zum 12. April 2024 Stellungnahmen abgeben.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.