Groß-Gerau ist die Kreisstadt des südhessischen Kreises Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64501–64521
Vorwahl
06152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Gerau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Groß-Gerau betreffen vor allem die Fortschritte und Änderungen in den Bebauungsplänen für verschiedene Gebiete der Stadt.
- Der Bebauungsplan "Auf Esch" wird weiterentwickelt, mit Schwerpunkten auf Wohnen, Nahversorgung und lokalem Arbeitsplatzangebot. Das Plangebiet umfasst Wohnbebauung und gewerbliche Nutzungen wie Gaststätten, Einzelhandel und Handwerksbetriebe.
- Bauleitplanungen und Bebauungsplanänderungen, wie die 1. Änderung des Bebauungsplans "Auf Esch I", sind im Gange und wurden amtlich bekanntgemacht.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten, die direkt das Heizungsgesetz oder die kommunale Wärmeplanung in den Bebauungsplänen von Groß-Gerau betreffen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.