Groß-Gerau ist die Kreisstadt des südhessischen Kreises Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64501–64521
Vorwahl
06152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Gerau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Groß-Gerau betreffen vor allem die Fortschritte und Änderungen in den Bebauungsplänen für verschiedene Gebiete der Stadt.
- Der Bebauungsplan "Auf Esch" wird weiterentwickelt, mit Schwerpunkten auf Wohnen, Nahversorgung und lokalem Arbeitsplatzangebot. Das Plangebiet umfasst Wohnbebauung und gewerbliche Nutzungen wie Gaststätten, Einzelhandel und Handwerksbetriebe.
- Bauleitplanungen und Bebauungsplanänderungen, wie die 1. Änderung des Bebauungsplans "Auf Esch I", sind im Gange und wurden amtlich bekanntgemacht.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten, die direkt das Heizungsgesetz oder die kommunale Wärmeplanung in den Bebauungsplänen von Groß-Gerau betreffen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.