Großräschen (niedersorbisch Rań) ist eine Stadt im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz in der Niederlausitz.
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
8378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01983
Vorwahlen
035753, 035329 (Barzig, Saalhausen, Wormlage)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Großräschen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Großräschen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Ein neuer Mehrgenerationenpark in der Seestraße wird gebaut, mit 150 Wohnungen in Seenähe, trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten.
- Der Bebauungsplan Nr. 50 für die Erweiterung der Dörrwalder Mühle ist im Vorentwurf und wurde im Oktober 2024 vorgestellt.
- Der Bebauungsplan Nr. 22 für den 2. Abschnitt des Wohnfeldes Alma ist noch im Verfahren und soll Baurecht für ein weiteres Wohngebiet am Ufer des zukünftigen Großräschener-Sees schaffen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.