Guben (niedersorbisch und polnisch Gubin; von 1961 bis 1990 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben) ist eine Stadt im Landkreis Spree-Neiße in der brandenburgischen Niederlausitz
Bundesland
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
16.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03172
Vorwahl
03561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Guben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Guben hat Fördermittel in Höhe von fast 300.000 Euro für die Westerweiterung des Industriegebietes Süd erhalten, die für die Bauleitplanung und den Bebauungsplan verwendet werden. Das landwirtschaftlich genutzte Areal von rund 18 Hektar soll zu einem attraktiven Industriegebiet entwickelt werden. Zudem sind Investitionen in die verkehrs- und versorgungstechnische Erschließung des Industriegebiets Süd in Höhe von rund 18 Millionen Euro geplant. Ein chinesischer Investor plant die Ansiedlung einer Demonstrationsanlage für das Recycling kritischer Batteriematerialien.
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 sind weitere Investitionen in die Infrastruktur und Stadtentwicklung vorgesehen, einschließlich der Modernisierung und Erweiterung des Industriegebiets und der Schaffung einer neuen Wärmeversorgung.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.