Guben (niedersorbisch und polnisch Gubin; von 1961 bis 1990 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben) ist eine Stadt im Landkreis Spree-Neiße in der brandenburgischen Niederlausitz
Bundesland
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
16.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03172
Vorwahl
03561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Guben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Guben hat Fördermittel in Höhe von fast 300.000 Euro für die Westerweiterung des Industriegebietes Süd erhalten, die für die Bauleitplanung und den Bebauungsplan verwendet werden. Das landwirtschaftlich genutzte Areal von rund 18 Hektar soll zu einem attraktiven Industriegebiet entwickelt werden. Zudem sind Investitionen in die verkehrs- und versorgungstechnische Erschließung des Industriegebiets Süd in Höhe von rund 18 Millionen Euro geplant. Ein chinesischer Investor plant die Ansiedlung einer Demonstrationsanlage für das Recycling kritischer Batteriematerialien.
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 sind weitere Investitionen in die Infrastruktur und Stadtentwicklung vorgesehen, einschließlich der Modernisierung und Erweiterung des Industriegebiets und der Schaffung einer neuen Wärmeversorgung.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.