Hachenburg ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6175 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57627
Vorwahl
02662
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altstadt, Kleeberg, Ziegelhtte, Altstadt, Kleeberg, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hachenburg
Wilhelmstraße 1
57627 Hachenburg
2. Ordnungsamt Hachenburg
Wilhelmstraße 1
57627 Hachenburg
3. Finanzamt Montabaur
Am Schützenplatz 1
56410 Montabaur
Gemeinde Hachenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Hachenburg hat einen Bebauungsplan zur Entwicklung des Bereichs "An den Schelmigskauten" beschlossen, um ein neues Wohngebiet zu schaffen. Zudem wurde eine Veränderungssperre für dieses Gebiet verabschiedet.
In der Ortsgemeinde Welkenbach wird der Bebauungsplan „Erweiterung Im Heckelchen“ aufgestellt und veröffentlicht.
Es gab auch eine Entscheidung, dass ein Zweifamilienhaus in Hachenburg stehen bleiben darf, da der entsprechende Bebauungsplan unwirksam ist.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.