Haldensleben (plattdeutsch Halslä) ist Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
19.028 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39340,39343 (Hundisburg, Süplingen),39345 (Gut Detzel, Hütten, Satuelle, Schloss Detzel, Uthmöden, Wedringen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
03904
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
2. Einwohnermeldeamt Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
3. Ordnungsamt Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
Gemeinde Haldensleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Haldensleben in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf Bebauungspläne in anderen Orten wie Barleben und Magdeburg. Für Haldensleben sind nur ältere Bebauungspläne und Änderungen erwähnt, die seit 2017 in Kraft getreten sind.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.