Haselünne ist eine Stadt des Emslandes im Hasetal in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
13.196 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49740
Vorwahlen
05961, 05962, 05963, 05965
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Andrup, Andruperfeld, Bleichenholte, Dörgen, Dörgenerfeld, Eltern, GroßDörgen, Huden, Hülsen, Käseforth, Kattenmoor, KleinDörgen, Lage, Lagerfeld, Lahre, Lohe, Loherfeld, Lotten, Lotterfeld, Mariannenhof, Polle, Sautmannshausen, Schleper, Stadtmark, Wehlage, Wester, Westerloh, Westerlohmühlen
Adressen:
1. Stadt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
2. Einwohnermeldeamt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
3. Ordnungsamt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
Gemeinde Haselünne – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haselünne hat eine frühzeitige Beteiligung für die Änderung 54 A des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Zudem wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die am 14.12.2023 vom Rat der Stadt Haselünne verabschiedet und am 07.02.2024 vom Landkreis Emsland genehmigt wurde.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.