Hellenhahn-Schellenberg ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
1244 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56479
Vorwahl
02664
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hellenhahn-Schellenberg
Hauptstraße 1
56424 Hellenhahn-Schellenberg
2. Ordnungsamt Hellenhahn-Schellenberg
Kirchstraße 5
56424 Hellenhahn-Schellenberg
3. Finanzamt Montabaur
Am Schützenplatz 1
56410 Montabaur
Gemeinde Hellenhahn-Schellenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.