Herzlake ist eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Herzlake im Landkreis Emsland in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
4755 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49770
Vorwahl
05962
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Aselage, Bakerde, Beel, Bookhof, Busemhle, Einhaus, Felsen, Hölze, Neuenlande, Osterbrok, Westrum, Aselage, Bakerde, Beel, Bookhof, Busemühle, Einhaus, Felsen, Hölze, Neuenlande, Osterbrok, Westrum
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Herzlake
Hauptstraße 1
49770 Herzlake
2. Einwohnermeldeamt Herzlake
Hauptstraße 1
49770 Herzlake
3. Ordnungsamt Herzlake
Hauptstraße 1
49770 Herzlake
Gemeinde Herzlake – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.