Hüfingen ist eine Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
7859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78183
Vorwahl
0771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hüfingen
Hauptstraße 29
78183 Hüfingen
2. Bürgeramt Hüfingen
Hauptstraße 29
78183 Hüfingen
3. Ordnungsamt Hüfingen
Hauptstraße 29
78183 Hüfingen
Gemeinde Hüfingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hüfingen betreffen das Gewerbegebiet Weihereschle, wo Pläne für einen Edeka-Markt und ein Restaurant seit 2019 blockiert sind. Der Bauantrag für den Edeka-Markt mit 1600 Quadratmetern Verkaufsfläche wurde vom Landratsamt abgelehnt, da nur 800 Quadratmeter zulässig sind. Eine Änderung im Flächennutzungsplan, der alle 15 Jahre neu aufgestellt wird, wäre notwendig, um das Gebiet als Sondergebiet auszuweisen. Das Verfahren liegt aktuell beim Regierungspräsidium Freiburg und der neue Flächennutzungsplan könnte bis Ende 2025 fertiggestellt sein.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.