Hünfelden ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65597
Vorwahlen
06438, 06431
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
2. Ordnungsamt Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
3. Bürgeramt Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
Gemeinde Hünfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“ in Hünfelden waren vom 10. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. Nach dieser Auslegung wurden Änderungen vorgenommen, einschließlich der Anpassung der Baugrenze im Osten, der Änderung der Straßenführung und Erschließung des Plangebietes sowie der Herausnahme der südlich gelegenen Wegeparzelle aus dem Geltungsbereich.
Der geänderte Entwurf liegt erneut vom 29. November 2024 bis 13. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung Hünfelden zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden, und die Auslegungsdauer ist auf zwei Wochen festgelegt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.