Kandern (alemannisch Chander oder auch Chandre) ist eine Kleinstadt im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
8348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79400
Vorwahl
07626
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadRiedlingen, BadRiedlingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kandern
Hauptstraße 1
79400 Kandern
2. Ordnungsamt Kandern
Hauptstraße 1
79400 Kandern
3. Finanzamt Lörrach (für Kandern zuständig)
Kaiserstraße 3
79539 Lörrach
Gemeinde Kandern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Kandern hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema des Flächennutzungsplans beschäftigt. Bis die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern, die nächste Offenlage ist für den Herbst geplant.
- Das 4,2 Hektar große Tonwerke-Kandern-Areal muss in der aktuellen Bedarfsplanung berücksichtigt werden.
- 2,34 ha gemischter Baufläche „Auf der Höhe“ inklusive einer Grünfläche zwischen Weiher und Bebauung.
- 0,4 ha Erweiterungsfläche für die August-Macke-Schule auf der „Staig“.
- 1,13 ha Gewerbefläche samt Pufferstreifen zur bestehenden Wohnbebauung im „Flühweg“.
- Das Wohngebiet „Bruckmatt“ soll um 0,7 ha wachsen.
- 0,14 ha gemischte Baufläche in der Ortsmitte und 0,28 ha Wohnbaufläche im „Adolfengarten“ werden beibehalten.
- 0,93 ha Wohnbaufläche mit Grünfläche im „Brühl“.
- 0,6 ha für Wohnbau „Im Gässli/Dorfblick“ und 0,5 ha im „Unteren Letten“ fallen weg.
- 0,17 ha Gewerbefläche in der „Au“ und daran angrenzende Flächen als Gemeinflächen.
- 1,74 ha Wohnbaufläche in „Ettingen/ Beyersgärten“ bleiben trotz des dortigen Streuobstbestandes.
- 2,1 ha Wohnbaufläche „Tieracker“ in einer schmaleren Variante beibehalten.
- Zwei ha Gewerbefläche im „Nollen“ und 0,28 ha für Wohnbau in Egerten-Hagmatt beibehalten.
- Die 2 ha Gewerbefläche „Wolfacker“ entfällt, da sie im Regionalen Grünzug liegt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.