Kelsterbach ist eine Stadt im hessischen Kreis Groß-Gerau mit 16.565 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
17.013 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65451
Vorwahl
06107
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
2. Bürgeramt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
3. Ordnungsamt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
Gemeinde Kelsterbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kelsterbach betreffen vor allem die Änderungen und Neuplanungen verschiedener Gebiete.
- Der Bebauungsplan "Länger Weg III" 2. Änderung wurde behandelt, mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.08.2019 bis 06.09.2019. Es gab Stellungnahmen zu Themen wie der Vernichtung von Grünflächen, Lärmbelästigung und Nachbarschaftskonflikten.
- Weitere aktuelle Pläne umfassen den Bebauungsplan für das ehemalige Ticona-Gelände (2017), den Gewerbegebiet Taubengrund (2018), und den Bebauungsplan für die Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße (2. Änderung 2020).
- Es gibt auch Pläne zur Steuerung von Einzelhandel und von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Kelsterbach, die in den letzten Jahren aktualisiert wurden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.