Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kelsterbach

Kelsterbach ist eine Stadt im hessischen Kreis Groß-Gerau mit 16.565 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
17.013 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65451
Vorwahl
06107
Adresse der Stadtverwaltung
Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach
Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach 65451 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
2. Bürgeramt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
3. Ordnungsamt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
Gemeinde Kelsterbach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kelsterbach betreffen vor allem die Änderungen und Neuplanungen verschiedener Gebiete.

- Der Bebauungsplan "Länger Weg III" 2. Änderung wurde behandelt, mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.08.2019 bis 06.09.2019. Es gab Stellungnahmen zu Themen wie der Vernichtung von Grünflächen, Lärmbelästigung und Nachbarschaftskonflikten.

- Weitere aktuelle Pläne umfassen den Bebauungsplan für das ehemalige Ticona-Gelände (2017), den Gewerbegebiet Taubengrund (2018), und den Bebauungsplan für die Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße (2. Änderung 2020).

- Es gibt auch Pläne zur Steuerung von Einzelhandel und von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Kelsterbach, die in den letzten Jahren aktualisiert wurden.

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.