Kesseling ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Ahrweiler
Einwohner
604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53506
Vorwahl
02647
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fronrath, Herschbach, Niederheckenbach, Oberheckenbach, Watzel, Weidenbach, Fronrath, Herschbach, Niederheckenbach, Oberheckenbach, Watzel, Weidenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kesseling
Hauptstraße 1
53520 Kesseling
2. Verbandsgemeinde Altenahr
Kirchplatz 1
53505 Altenahr
3. Landkreis Ahrweiler
Wilhelmstraße 24
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gemeinde Kesseling – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.