Kirchheimbolanden ist eine Stadt im Südosten von Rheinland-Pfalz und zugleich Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden sowie Kreisstadt des Donnersbergkreises
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67292
Vorwahl
06352
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ambach, Brunnenberg, Ebert, Edenbornerhof, Gutleutbachermhle, Kohlhtte, Neuhof, Rothenkircherhof, Schillerhain, Ziegelhtte, Ambach, Brunnenberg, Ebert, Edenbornerhof, Gutleutbachermühle, Gutleutbacherziegelhütte, Kohlhütte, Neuhof, Rothenkircherhof, Schillerhain, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheimbolanden
Am Markt 1
67281 Kirchheimbolanden
2. Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Am Schloß 1
67292 Kirchheimbolanden
3. Finanzamt Kirchheimbolanden
Bahnhofstraße 2
67281 Kirchheimbolanden
Gemeinde Kirchheimbolanden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchheimbolanden gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen und Dokumente zu Bebauungsplänen:
- Es gibt den Bebauungsplan Auf dem Wingert - Änderung 2 und den Bebauungsplan Morschheimer Straße - Ost, die auf der Stadtwebsite verfügbar sind.
- Im Neubaugebiet „Im Schlüssel“ gibt es einen Bebauungsplan und eine Teiländerung 1, die spezifische Details zu den Bauplätzen und den baulichen Festsetzungen enthalten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.