Kretz in der Pellenz ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Mehrere namhafte Unternehmen der Baustoffindustrie sind hier ansässig
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56630
Vorwahl
02632
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Korbsmhle, Korbsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kretz
Hauptstraße 1
56736 Kretz
2. Ordnungsamt Kretz
Kirchstraße 5
56736 Kretz
3. Bauamt Kretz
Bahnhofstraße 10
56736 Kretz
Gemeinde Kretz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kretzschau wurde der Bebauungsplan Nr. 5 für das Wohngebiet am Kretzschauer See aufgestellt, um eine Neuordnung der städtebaulichen Entwicklung vorzunehmen. Dieser Plan, beschlossen im Januar 2013, zielt auf die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes an günstiger Lage am See ab, um den Bedarf an Wohnbaustandorten in der Gemeinde zu decken. Der Plan basiert auf den Gesetzen wie dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung und berücksichtigt die Infrastruktur und Umweltaspekte.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung