Kreuzau liegt im Erholungsgebiet Rureifel und ist mit etwa 18.000 Einwohnern in gut 7.000 Haushalten die drittgrößte Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.463 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52372
Vorwahlen
02422, 02427, 02421
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Niederdrove, Schneidhausen, Niederdrove, Schneidhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
2. Bürgeramt Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
3. Ordnungsamt Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
Gemeinde Kreuzau – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 31 „ALDI-Erweiterung + Drogeriemarkt Kreuzau“ gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächenutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau gefasst.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.