Kreuzau liegt im Erholungsgebiet Rureifel und ist mit etwa 18.000 Einwohnern in gut 7.000 Haushalten die drittgrößte Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.463 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52372
Vorwahlen
02422, 02427, 02421
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Niederdrove, Schneidhausen, Niederdrove, Schneidhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
2. Bürgeramt Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
3. Ordnungsamt Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
Gemeinde Kreuzau – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 31 „ALDI-Erweiterung + Drogeriemarkt Kreuzau“ gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächenutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau gefasst.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.