Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lieberose

Lieberose (niedersorbisch Luboraz) ist eine Stadt mit rund 1.500 Einwohnern im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
1340 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15868
Vorwahl
033671
Adresse der Amtsverwaltung
Markt 4, 15868 Lieberose
Markt 4, 15868 Lieberose 15868 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lieberose
Hauptstraße 1
15868 Lieberose

2. Ordnungsamt Lieberose
Hauptstraße 1
15868 Lieberose

3. Standesamt Lieberose
Hauptstraße 1
15868 Lieberose
Gemeinde Lieberose – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 13:00 - 16:00
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.