Limbach-Oberfrohna ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Zwickau im Südwesten des Freistaates Sachsen, die am 1. Juli 1950 durch Zusammenschluss der Städte Limbach und Oberfrohna gebildet wurde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
23.688 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09212
Vorwahlen
03722, 037609
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Hauptstraße 1
09212 Limbach-Oberfrohna
2. Ordnungsamt Limbach-Oberfrohna
Hauptstraße 1
09212 Limbach-Oberfrohna
3. Finanzamt Chemnitz
Am Alten Steinweg 1
09112 Chemnitz
Gemeinde Limbach-Oberfrohna – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Limbach-Oberfrohna hat im Juni 2024 ein Merkblatt für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet beschlossen, was den Weg für solche Anlagen ebnet.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Johannisplatzes, die jedoch wegen Mehrkosten von knapp einer Million Euro Herausforderungen für die Stadtkasse darstellen.
- Die Pläne für einen Solarpark in Rußdorf, die vor zwei Jahren genehmigt wurden, wurden Anfang 2024 vom Stadtrat verhindert, was den Investor verärgert hat.
- Im Rahmen des Zentrale-Innenstadt-Investitions-Programms (ZIZ) soll die Innenstadt von Limbach-Oberfrohna aufgewertet und in ihrer Funktion gestärkt werden, einschließlich des Aufbaus eines Innenstadtmanagements und der Durchführung von Pop-Up-Veranstaltungen und Events.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung