Limbach-Oberfrohna ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Zwickau im Südwesten des Freistaates Sachsen, die am 1. Limbach erhielt 1883 das Stadtrecht, Oberfrohna 1935
Bundesland
Landkreis
Einwohner
23.688 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09212
Vorwahlen
03722, 037609
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Hauptstraße 1
09212 Limbach-Oberfrohna
2. Ordnungsamt Limbach-Oberfrohna
Hauptstraße 1
09212 Limbach-Oberfrohna
3. Finanzamt Chemnitz
Am Alten Steinweg 1
09112 Chemnitz
Gemeinde Limbach-Oberfrohna – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Limbach-Oberfrohna hat im Juni 2024 ein Merkblatt für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet beschlossen, was den Weg für solche Anlagen ebnet.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Johannisplatzes, die jedoch wegen Mehrkosten von knapp einer Million Euro Herausforderungen für die Stadtkasse darstellen.
- Die Pläne für einen Solarpark in Rußdorf, die vor zwei Jahren genehmigt wurden, wurden Anfang 2024 vom Stadtrat verhindert, was den Investor verärgert hat.
- Im Rahmen des Zentrale-Innenstadt-Investitions-Programms (ZIZ) soll die Innenstadt von Limbach-Oberfrohna aufgewertet und in ihrer Funktion gestärkt werden, einschließlich des Aufbaus eines Innenstadtmanagements und der Durchführung von Pop-Up-Veranstaltungen und Events.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.