Lugau ist eine Stadt im Nordwesten des Erzgebirgskreises in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
7824 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09385
Vorwahl
037295
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lugau
Hauptstraße 1
09385 Lugau
2. Bürgeramt Lugau
Hauptstraße 1
09385 Lugau
3. Ordnungsamt Lugau
Hauptstraße 1
09385 Lugau
Gemeinde Lugau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz beschließt die Satzung über den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt. Die Stadtverwaltung Lugau wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und nach der Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Der genehmigte Bebauungsplan muss mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ins Internet eingestellt und auf dem zentralen Landesportal zugänglich gemacht werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.