Sie ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises und seit dem 1. April 1956 Große Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
49.318 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
79539–79541
Vorwahl
07621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Tüllingen, Tumringen
Adressen:
1. Stadt Lörrach, Rathausplatz 1, 79539 Lörrach
2. Landratsamt Lörrach, Kaiserstraße 8, 79539 Lörrach
3. Agentur für Arbeit Lörrach, Basler Str. 5, 79539 Lörrach
Gemeinde Lörrach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Februar 2024 fand die Grundsteinlegung für das neue Wohnquartier "Neue Mitte Nordstadt" in Lörrach statt, das im Rahmen der Wohnraumoffensive 2025 entsteht und bis 2026 230 neue Wohnungen umfassen soll.
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Bühl III" wurde vorbereitet, mit Plänen für 250-280 neue Wohneinheiten in verschiedenen Gebäudearten und einer umfassenden Grün- und Verkehrsplanung. Der Gemeinderat entscheidet über den Vorentwurf.
- Der Bebauungsplan "Nördlich Engelplatz" ist in der Vorberatung und sieht die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit etwa 60 Wohneinheiten und die Aufwertung des östlichen Stadteingangs vor. Der Satzungsbeschluss steht an.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet