Dezember 2017) die zweitgrößte Stadt Sachsen-Anhalts und die fünftgrößte Stadt der neuen Bundesländer. Die Stadt an der Elbe ist eines der drei Oberzentren und ist mit 238.478 Einwohnern (Statistisches Landesamt Stand 31
Bundesland
Einwohner
236.188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39104–39130
Vorwahlen
0391, 03928
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Magdeburg, Breiter Weg 203, 39104 Magdeburg
2. Landeshauptstadt Magdeburg, Domstraße 16, 39104 Magdeburg
3. Finanzamt Magdeburg, Otto-von-Guericke-Straße 1, 39104 Magdeburg
Gemeinde Magdeburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Wohnquartier mit 2000 Wohnungen soll auf dem ehemaligen RAW-Gelände in Salbke, Magdeburg, entstehen. Der Baubeginn ist noch für 2024 geplant, trotz der komplexen Baurechtsverfahren in Deutschland. Das Projekt umfasst auch einen Hotelbau, eine Schule, einen Supermarkt und Sportstätten. Die Investitionen belaufen sich auf 700 Millionen Euro. Die türkischen Investoren hatten die Neugestaltung bereits vor der Intel-Ansiedlung in Magdeburg geplant, aber die Intel-Entscheidung hat den Wert des Projekts und des Standorts erhöht.
Zusätzlich ist ein weiteres Wohnquartier an der Klosterwuhne in Magdeburg geplant, das über 400 Wohnungen umfassen soll. Die Abrissarbeiten an der Brachfläche sind bereits abgeschlossen, und das Projekt verspricht nachhaltigen Wohnraum.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg wird kontinuierlich aktualisiert, um den aktuellen Planungszielen zu entsprechen, mit zahlreichen Teiländerungen und Berichtigungen seit seiner Aufstellung im Jahr 2001.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.