Die Stadt an der Elbe ist eines der drei Oberzentren und ist mit 238.478 Einwohnern (Statistisches Landesamt Stand 31. Magdeburg (.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmakdəˌbʊʁk Aussprache?/i, niederdeutsch Meideborg) ist die Hauptstadt des Landes Sachsen-Anhalt
Bundesland
Einwohner
236.188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39104–39130
Vorwahlen
0391, 03928
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Magdeburg, Breiter Weg 203, 39104 Magdeburg
2. Landeshauptstadt Magdeburg, Domstraße 16, 39104 Magdeburg
3. Finanzamt Magdeburg, Otto-von-Guericke-Straße 1, 39104 Magdeburg
Gemeinde Magdeburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Wohnquartier mit 2000 Wohnungen soll auf dem ehemaligen RAW-Gelände in Salbke, Magdeburg, entstehen. Der Baubeginn ist noch für 2024 geplant, trotz der komplexen Baurechtsverfahren in Deutschland. Das Projekt umfasst auch einen Hotelbau, eine Schule, einen Supermarkt und Sportstätten. Die Investitionen belaufen sich auf 700 Millionen Euro. Die türkischen Investoren hatten die Neugestaltung bereits vor der Intel-Ansiedlung in Magdeburg geplant, aber die Intel-Entscheidung hat den Wert des Projekts und des Standorts erhöht.
Zusätzlich ist ein weiteres Wohnquartier an der Klosterwuhne in Magdeburg geplant, das über 400 Wohnungen umfassen soll. Die Abrissarbeiten an der Brachfläche sind bereits abgeschlossen, und das Projekt verspricht nachhaltigen Wohnraum.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg wird kontinuierlich aktualisiert, um den aktuellen Planungszielen zu entsprechen, mit zahlreichen Teiländerungen und Berichtigungen seit seiner Aufstellung im Jahr 2001.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.