Manderscheid (in Eifeler Mundart: Maanischd) ist eine rheinland-pfälzische Stadt im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bis dahin war Manderscheid Verwaltungssitz der gleichzeitig aufgelösten Verbandsgemeinde Manderscheid, der 21 Gemeinden angehörten
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
1423 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54531
Vorwahl
06572
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Niedermanderscheid, Niedermanderscheid
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Manderscheid
Hauptstraße 1
54533 Manderscheid
2. Stadtverwaltung Manderscheid
Kirchstraße 5
54533 Manderscheid
3. Bürgeramt Manderscheid
Am Markt 1
54533 Manderscheid
Gemeinde Manderscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.