Marienberg ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Erzgebirgskreis südöstlich von Chemnitz.
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
16.524 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09496
Vorwahlen
03735, 037364 (Kühnhaide, Reitzenhain, Satzung), 037366 (Rübenau), 037363 (Zöblitz, Ansprung, Sorgau, Grundau)
Adresse derGroße Kreisstadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, 09496 Marienberg
2. Finanzamt Chemnitz, Zschopauer Str. 7, 09126 Chemnitz
3. Agentur für Arbeit Chemnitz, Annaberger Str. 240, 09125 Chemnitz
Gemeinde Marienberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg arbeitet an der Entwicklung und Rechtskraftherbeiführung eines Flächennutzungsplans innerhalb der nächsten 3-5 Jahre, da sie derzeit noch keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt.
Es gibt 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Zudem existieren 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Aktuelle Planverfahren umfassen den Bebauungsplan Nr. 39 "Waldgebiet Mothäuser Heide" und den Teilflächennutzungsplan Wind, beide in der Aufstellungsphase.
Es besteht ein Bedarf an Wohnbaufläche bis 2030, mit einer notwendigen Fläche von 20,59 ha, von denen nur 13,8 ha zur Verfügung stehen. Es werden weitere 6,8 ha Wohnbaufläche benötigt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.