Marktoberdorf (mundartlich: Obrdoarf) ist eine Stadt im Landkreis Ostallgäu des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben mit dem Verwaltungssitz des Landkreises Ostallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
18.769 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87616
Vorwahl
08342
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ennenhofen, Ettwiesen, Kohlhunden, Weibletshofen, Ennenhofen, Ettwiesen, Kohlhunden, Weibletshofen
Adressen:
1. Stadt Marktoberdorf, Hauptstraße 1, 87616 Marktoberdorf
2. Landratsamt Ostallgäu, Prinzregentenstraße 1, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kaufbeuren, Bahnhofstraße 8, 87616 Marktoberdorf
Gemeinde Marktoberdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Marktoberdorf gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan, die in den letzten Monaten veröffentlicht wurden. Die verfügbaren Informationen beziehen sich auf allgemeine Bauleitplanungen und rechtskräftige Bebauungspläne, die bereits länger bestehen. Der Stadtrat hat Kriterien für Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen, und es gibt die Möglichkeit, Unterlagen in der Bauverwaltung einzusehen, aber es gibt keine aktuellen spezifischen Neuerungen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.