Meppen ist die Kreisstadt des Landkreises Emsland und eine selbständige Gemeinde im Westen des Landes Niedersachsen, nahe der Grenze zu den Niederlanden.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
35.415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49716
Vorwahl
05931
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bakemude, Borken, Cuntzhof, Esterhof, Heidhof, Hemsen, Herrenmhle, Holthausen, Hntel, HntelerBrook, Hunfeld, Kollhof, Papenbusch, Roheide, Strietfeld, šbermhlen, Vormeppen, Bakemude, Borken, Cuntzhof, Esterhof, Heidhof, Hemsen, Herrenmühle, Holthausen, Hüntel, HüntelerBrook, Hunfeld, Kollhof, Papenbusch, Roheide, Strietfeld, Übermühlen, Vormeppen
Adressen:
1. Stadt Meppen, Rathausplatz 1, 49716 Meppen
2. Landkreis Emsland, Am Schloßgarten 1, 49716 Meppen
3. Agentur für Arbeit Meppen, Karlstraße 1, 49716 Meppen
Gemeinde Meppen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meppen umfassen zahlreiche Änderungen und Neufassungen verschiedener Bebauungspläne in den Stadt- und Ortsteilen. Es gibt unter anderem Änderungen der Bebauungspläne für die Bereiche wie Grabbestraße, Nelkenstraße, Marienstraße, Schillerring, Sportplatz Esterfeld, und viele andere. Zudem wurden Pläne für neue Gebiete wie das Industriegebiet Hünensand, den Euroindustriepark in Versen und das Gewerbegebiet Sandheimer Straße in Apeldorn aktualisiert oder neu aufgestellt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.