Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Meppen

Meppen ist die Kreisstadt des Landkreises Emsland und eine selbständige Gemeinde im Westen des Landes Niedersachsen, nahe der Grenze zu den Niederlanden.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
35.415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49716
Vorwahl
05931
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 43, 49716 Meppen
Markt 43, 49716 Meppen 49716 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Bakemude, Borken, Cuntzhof, Esterhof, Heidhof, Hemsen, Herrenmhle, Holthausen, Hntel, HntelerBrook, Hunfeld, Kollhof, Papenbusch, Roheide, Strietfeld, šbermhlen, Vormeppen, Bakemude, Borken, Cuntzhof, Esterhof, Heidhof, Hemsen, Herrenmühle, Holthausen, Hüntel, HüntelerBrook, Hunfeld, Kollhof, Papenbusch, Roheide, Strietfeld, Übermühlen, Vormeppen
Adressen:
1. Stadt Meppen, Rathausplatz 1, 49716 Meppen
2. Landkreis Emsland, Am Schloßgarten 1, 49716 Meppen
3. Agentur für Arbeit Meppen, Karlstraße 1, 49716 Meppen
Gemeinde Meppen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meppen umfassen zahlreiche Änderungen und Neufassungen verschiedener Bebauungspläne in den Stadt- und Ortsteilen. Es gibt unter anderem Änderungen der Bebauungspläne für die Bereiche wie Grabbestraße, Nelkenstraße, Marienstraße, Schillerring, Sportplatz Esterfeld, und viele andere. Zudem wurden Pläne für neue Gebiete wie das Industriegebiet Hünensand, den Euroindustriepark in Versen und das Gewerbegebiet Sandheimer Straße in Apeldorn aktualisiert oder neu aufgestellt.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.