Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Morsbach

Morsbach ist eine Gemeinde im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
10.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51597
Vorwahl
02294
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstr. 2, 51597 Morsbach
Bahnhofstr. 2, 51597 Morsbach 51597 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Altenhofen, Alzen, AlzenerWeg, Alzerberg, Au, Birzel, Bitze, Böcklingen, Buchenmhle, Busenbach, Euelsloch, Hahn, Halle, Heide, Hellerseifen, Hemmerholz, Hohhäuschen, Hlstert, Kappenstein, Kömpel, Korseifen, Ltzelseifen, Neuhöhe, Niederdorf, Niederellingen, Niederwarnsbach, Niederzielenbach, Oberellingen, Oberwarnsbach, Ortseifen, Rhein, Rom, Rossenbach, Schlechtingen, Seifen, Siedenberg, Solseifen, Springe, Stentenbach, Stockshöhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach

2. Bürgeramt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach

3. Ordnungsamt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach
Gemeinde Morsbach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Morsbach wurde der Bebauungsplan "Hofackerweg" im Ortsteil Morsbach im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und am 12. August 2022 ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Plan dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Befriedigung der gestiegenen Nachfrage nach Bauland und schließt an bestehende Wohnbebauung an.

Der Plan setzt eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 fest und erlaubt nur Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen. Das geplante Baugebiet liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Titting und grenzt an die Schutzzone des Naturparks Altmühltal.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes, das bis Ende 2022 das Baugesetzbuch novelliert und das beschleunigte Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau ermöglicht.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.