Möckern ist eine Einheitsgemeinde und Stadt im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Jerichower Land
Einwohner
12.778 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39279 (Hobeck, Loburg, Rosian, Schweinitz, Zeppernick),, 39291 (übrige Ortschaften)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039221, 039223, 039224, 039225, 039244, 039245, 039226
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Möckern, Markt 1, 39291 Möckern
2. Einwohnermeldeamt Möckern, Markt 1, 39291 Möckern
3. Ordnungsamt Möckern, Markt 1, 39291 Möckern
Gemeinde Möckern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Möckern soll auf dem ehemaligen Kasernengelände im Ortsteil Möckern rund um die Glesiener Straße ein modernes Stadtquartier entstehen. Dieses Quartier wird kompakt, vielfältig und grün gestaltet, mit Geschosswohnungen, einer Kita, Einzelhandelsmarkt und sozialen Einrichtungen. Es ist geplant, das Wohngebiet besser an das Verkehrsnetz, insbesondere an die S-Bahn-Haltepunkte Olbrichtstraße und Slevogtstraße, anzubinden. Ein städtebaulicher Ideenwettbewerb soll die Grundlage für die weitere Planung bilden.
Zusätzlich wurde ein neuer Bebauungsplan für ein Areal an der Hans-Beimler-Straße beschlossen, um eine neue Grundschule, eine Sporthalle und mietpreisgebundene Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu errichten. Das Gebiet wird als autofreies Wohnquartier entwickelt mit grünen Innenhöfen und einem Mobilitätsgeschoss für Kfz-Stellplätze unter der Schulsporthalle.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.