Die Stadt Nettetal liegt am Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41334
Vorwahlen
02153, 02157, 02158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nettetal, Rathausplatz 1, 41334 Nettetal
2. Kreis Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Nettetal, Breite Straße 20, 41334 Nettetal
Gemeinde Nettetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Kölsumer Feld) im Stadtteil Lobberich vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit an der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Nördlich Deller Weg) im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Le-300 „Nördlich Deller Weg“ im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Pläne für ein Wohngebiet an der Ecke Lobbericher Straße/Hühr mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, öffentliche Auslegung der Baupläne im Oktober 2023.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.