Neu-Anspach ist eine Stadt im Hochtaunuskreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
14.439 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61267
Vorwahl
06081
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
2. Bürgeramt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
3. Ordnungsamt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
Gemeinde Neu-Anspach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2024 den Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans für das Baugebiet Westerfeld-West gefasst und die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange eingeleitet. Ziel ist, den gesamten Prozess bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans bis zum Beginn der Sommerpause 2025 abzuschließen.
Im Stadtteil Anspach wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans der Rudolf-Diesel-Straße 1 und 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, um den bestehenden Aldi-Markt abzubrechen und neu zu errichten, mit einer vergrößerten Verkaufsfläche von 1000 m2 auf 1200 m2.
Für das Gewerbegebiet am Kellerborn wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung gefasst, um ein Verwaltungsgebäude für die Adam Hall GmbH zu errichten und Stellplätze umzuwidmen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung