Neu-Anspach ist eine Stadt im Hochtaunuskreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
14.439 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61267
Vorwahl
06081
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
2. Bürgeramt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
3. Ordnungsamt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
Gemeinde Neu-Anspach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2024 den Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans für das Baugebiet Westerfeld-West gefasst und die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange eingeleitet. Ziel ist, den gesamten Prozess bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans bis zum Beginn der Sommerpause 2025 abzuschließen.
Im Stadtteil Anspach wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans der Rudolf-Diesel-Straße 1 und 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, um den bestehenden Aldi-Markt abzubrechen und neu zu errichten, mit einer vergrößerten Verkaufsfläche von 1000 m2 auf 1200 m2.
Für das Gewerbegebiet am Kellerborn wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung gefasst, um ein Verwaltungsgebäude für die Adam Hall GmbH zu errichten und Stellplätze umzuwidmen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.