Die Stadt liegt am Südrand des Landkreises am rechten Rheinufer, etwa zehn Kilometer nordwestlich von Koblenz, an der Mündung des im Westerwald entspringenden Flusses Wied
Bundesland
Landkreis
Einwohner
65.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
56564, 56566, 56567
Vorwahlen
02631, 02622
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abtsmhle, Alen, Burghof, Busch, Chausseehaus, Engersbach, Fahr, Gebranntehof, Gönnersdorf, Nordhausen, Abtsmühle, Alen, Burghof, Busch, Chausseehaus, Engersbach, Fahr, Gebranntehof, Gönnersdorf, Nordhausen
Adressen:
1. Stadt Neuwied, Rathausplatz 1, 56564 Neuwied
2. Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelmstraße 24-30, 56564 Neuwied
3. Agentur für Arbeit Neuwied, Wilhelmstraße 8, 56564 Neuwied
Gemeinde Neuwied – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat in Neuwied hat den Aufstellungsbeschluss für den ersten Bebauungsplan des ehemaligen Rasselstein-Areals verabschiedet. Dieses Projekt umfasst die Schaffung eines modernen Wohnquartiers mit etwa 1.700 Wohneinheiten, davon rund 400 im ersten Bauabschnitt. Das Quartier wird durch eine nachhaltige und vielfältige Bebauung, bezahlbaren Wohnraum und eine sogenannte "Grüne Meile" gekennzeichnet, die das Areal mit der Neuwieder Innenstadt verbindet.
Neben der Wohnbebauung ist die Ansiedlung eines Robotik-Zentrums im nördlichen Teil des Geländes geplant, was Neuwied als Innovationsstandort stärken und neue Arbeitsplätze schaffen soll.
Der Masterplan, der im April 2023 vorgestellt wurde, dient als Grundlage für die kommenden Bebauungspläne. Der erste Meilenstein wurde im September 2023 erreicht, als die Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Teil des Areals beschlossen wurde.
Die Stadt plant zudem, die Bürger über die Fortschritte kontinuierlich zu informieren und hat bereits über die Notwendigkeit von Artenschutzmaßnahmen und Hochwasserschutz diskutiert. Ein weiterer Punkt ist die Überprüfung des Verkehrskonzepts, insbesondere hinsichtlich der Integration von Fußgänger- und Radverkehr sowie der Möglichkeit eines Bahnanschlusses.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.