Nideggen ist eine in der Eifel gelegene Kleinstadt des Kreises Düren in Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.204 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52385
Vorwahlen
02425, 02427, 02474
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Khlenbusch, Schdderfeld, Kühlenbusch, Schüdderfeld
Adressen:
1. Stadt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
2. Bürgeramt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
3. Ordnungsamt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
Gemeinde Nideggen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Nideggen plant die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Gewerbegebiet am nordöstlichen Siedlungsrand. Das Gewerbegebiet, bezeichnet als Bebauungsplan N22, soll auf etwa 11,3 ha Fläche entstehen und mittelständische Dienstleistungs-, Produktions- und Handwerksunternehmen sowie kleinteiligen Einzelhandel in Form von Fachmärkten umfassen. Zusätzlich sind städtische Flächen für einen nachhaltigem Bauhof, einen Wertstoffhof und eine innovative Nutzung der Ressource Grünschnitt vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand zwischen dem 9. Oktober und 12. November 2023 statt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.