Niederzier (Dürener Platt Neddeziê) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.180 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52382
Vorwahlen
02428, 02274 (Licher Str.)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof, Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
2. Bürgeramt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
3. Ordnungsamt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
Gemeinde Niederzier – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Niederzier betreffen vor allem Änderungen und Neuregelungen aus dem Jahr 2011 und spätere Anpassungen.
- Im März 2011 wurden mehrere Bebauungsplanänderungen und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen, darunter die 8. Änderung des Bebauungsplanes Niederzier B 9 für das Gewerbegebiet Forstweg, die 51. und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, und die Aufstellung des Bebauungsplanes Niederzier D 6 für eine Asphaltmischanlage und Brech- und Klassieranlage in Ellen.
- Später, im März 2018, wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13/287 „Talbenden - Rurbenden“ im Verbandsgebiet des Planungsverbandes Düren-Niederzier beschlossen, die unter anderem die Zulassung von Distributionsbetrieben und den Umbau des Knotenpunkts von Industriestraße und Rurbenden in einen Kreisel umfasst.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.