Nierstein ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Juli 2014 der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an, deren größte Kommune sie mit rund 8.400 Einwohnern ist
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
8625 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55283
Vorwahl
06133
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
ImRied, ImRied
Adressen:
1. Stadt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
2. Ordnungsamt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
3. Einwohnermeldeamt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
Gemeinde Nierstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Nierstein hat am 11. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Rhein-Selz-Park, II – Rechenzentrum“ gefasst. Das Ziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum“ auf etwa 56 ha. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 29. Oktober 2024 gebilligt und die Öffentlichkeit wird vom 11. November bis 6. Dezember 2024 zur Beteiligung eingeladen.
Das Rechenzentrum, das von NTT Global Data Centers geplant ist, soll innerhalb der nächsten zwei Jahre vorbereitet werden und erfordert Änderungen des Flächennutzungsplans und die Erstellung eines Bebauungsplans.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz statt, und die Unterlagen können auch online eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich, mündlich oder elektronisch abgegeben werden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.