Nierstein ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Juli 2014 der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an, deren größte Kommune sie mit rund 8.400 Einwohnern ist
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
8625 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55283
Vorwahl
06133
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
ImRied, ImRied
Adressen:
1. Stadt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
2. Ordnungsamt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
3. Einwohnermeldeamt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
Gemeinde Nierstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Nierstein hat am 11. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Rhein-Selz-Park, II – Rechenzentrum“ gefasst. Das Ziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum“ auf etwa 56 ha. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 29. Oktober 2024 gebilligt und die Öffentlichkeit wird vom 11. November bis 6. Dezember 2024 zur Beteiligung eingeladen.
Das Rechenzentrum, das von NTT Global Data Centers geplant ist, soll innerhalb der nächsten zwei Jahre vorbereitet werden und erfordert Änderungen des Flächennutzungsplans und die Erstellung eines Bebauungsplans.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz statt, und die Unterlagen können auch online eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich, mündlich oder elektronisch abgegeben werden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.