Nordhorn ist die Kreisstadt des Landkreises Grafschaft Bentheim und eine selbständige Gemeinde im äußersten Südwesten Niedersachsens an der Vechte
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
54.162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
48527, 48529, 48531
Vorwahlen
05921, 05925, 05926, 05941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendorf, Bakelde, Bookholt, Frensdorf, Frensdorferhaar, Frenswegen, Hesepe, Altendorf, Bakelde, Bookholt, Frensdorf, Frensdorferhaar, Frenswegen, Hesepe
Adressen:
Stadt Nordhorn
Büro für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 1
48531 Nordhorn
Landkreis Grafschaft Bentheim
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 1
48529 Nordhorn
Agentur für Arbeit Nordhorn
Kaiserstraße 9
48529 Nordhorn
Gemeinde Nordhorn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Baugebiet Oorde-Südufer in Nordhorn umfasst 16,2 ha und liegt zwischen den Stadtteilen Stadtflur und Oorde, südlich vom Ems-Vechte-Kanal.
- Es werden 114 städtische Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser vergeben, davon sind 60 bereits verkauft, so dass noch 52 Grundstücke verfügbar sind.
- Alle Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke wurden im November 2024 vermarktet.
- Eine Kindertagesstätte mit zwei Regel- und drei Krippengruppen wird im Westen des Baugebietes errichtet, der Baubeginn ist für Herbst 2025 geplant.
- Die Planungen und Ausschreibungen für den Spielplatz im südwestlichen Bereich sind für Ende 2025 vorgesehen, die Fertigstellung für Sommer 2026.
- Der 5. Vergabetermin für die Baugrundstücke findet am 20. Februar 2025 statt, der 6. Vergabetermin am 22. Mai 2025.
- Das Baugebiet wurde zum 1. Juli 2024 freigegeben, und die Bebauungen können nach Vorliegen einer Baugenehmigung beginnen.
- Es gibt kein Gasnetz im Baugebiet, und die Wärmeversorgung muss durch andere Mittel sichergestellt werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern