Oberhaching ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.608 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
8204182064 (Jettenhausen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberhaching
Hauptstraße 12
82041 Oberhaching
2. Bürgeramt Oberhaching
Hauptstraße 12
82041 Oberhaching
3. Finanzamt München Land
Widenmayerstraße 15
81661 München
Gemeinde Oberhaching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit gibt es keine aktuellen Bebauungsplanverfahren in Oberhaching. however, es gibt Pläne des bayerischen Bauministeriums, die bisherigen Gestaltungssatzungen der Kommunen, einschließlich those in Oberhaching, aufheben zu wollen. Dies könnte bedeuten, dass Vorschriften wie das Verbot von Schottergärten oder die Pflicht, pro 300 Quadratmeter Freifläche mindestens einen größeren Baum zu pflanzen, zukünftig nur noch als Extra-Bestimmungen in örtlichen Bebauungsplänen gültig wären.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.