Penzing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3599 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86929
Vorwahl
08191
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bärnham, Bergham, Mernham, Moosen, Mhlberg, Neudeck, Obermhle, Odelsham, Penzing, Pullach, Puttenham, Rieden, Riepertsham, Sagerer, Straßloh, Strzlham, Thalham, Troitsham, Wies, Wrmertsham, Bärnham, Bergham, Mernham, Moosen, Mühlberg, Neudeck, Obermühle, Odelsham, Pullach, Puttenham, Rieden, Riepertsham, Sagerer, Straßloh, Stürzlham, Thalham, Troitsham, Wies, Würmertsham
Adressen:
1. Bezirksamt Penzing
1140 Wien, Baumgartenstraße 24
2. Magistratisches Bezirksamt für den 14. Bezirk
1140 Wien, Hütteldorfer Straße 2
3. Finanzamt Wien 14/15/16
1140 Wien, Hütteldorfer Straße 24
Gemeinde Penzing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Penzing hat einen neuen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aufgestellt, der im März 2020 beschlossen wurde. Dieser Plan umfasst die Digitalisierung und Aktualisierung des bestehenden Flächennutzungsplans, da die alten Planzeichnungen von den aktuellen digitalen Grundlagen abwichen. Fünf neue Wohnbauflächen und zwei weitere Flächen wurden in den Plan aufgenommen.
Zudem wurde ein Bebauungsplan für den Ortskern Ramsach erstellt, der Nachverdichtungen im Bestand regelt und unter Berücksichtigung des Bauschutzbereichs des Flugplatzes Penzing erstellt wurde.
Die Gemeinde bereitet sich auch auf die zukünftige Entwicklung des Fliegerhorstgeländes vor, obwohl dieser Bereich noch nicht in den aktuellen Flächennutzungsplan einbezogen wurde, da die Übergabe des Geländes durch die Bundeswehr noch nicht absehbar ist.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.