Penzing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3599 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86929
Vorwahl
08191
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bärnham, Bergham, Mernham, Moosen, Mhlberg, Neudeck, Obermhle, Odelsham, Penzing, Pullach, Puttenham, Rieden, Riepertsham, Sagerer, Straßloh, Strzlham, Thalham, Troitsham, Wies, Wrmertsham, Bärnham, Bergham, Mernham, Moosen, Mühlberg, Neudeck, Obermühle, Odelsham, Pullach, Puttenham, Rieden, Riepertsham, Sagerer, Straßloh, Stürzlham, Thalham, Troitsham, Wies, Würmertsham
Adressen:
1. Bezirksamt Penzing
1140 Wien, Baumgartenstraße 24
2. Magistratisches Bezirksamt für den 14. Bezirk
1140 Wien, Hütteldorfer Straße 2
3. Finanzamt Wien 14/15/16
1140 Wien, Hütteldorfer Straße 24
Gemeinde Penzing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Penzing hat einen neuen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aufgestellt, der im März 2020 beschlossen wurde. Dieser Plan umfasst die Digitalisierung und Aktualisierung des bestehenden Flächennutzungsplans, da die alten Planzeichnungen von den aktuellen digitalen Grundlagen abwichen. Fünf neue Wohnbauflächen und zwei weitere Flächen wurden in den Plan aufgenommen.
Zudem wurde ein Bebauungsplan für den Ortskern Ramsach erstellt, der Nachverdichtungen im Bestand regelt und unter Berücksichtigung des Bauschutzbereichs des Flugplatzes Penzing erstellt wurde.
Die Gemeinde bereitet sich auch auf die zukünftige Entwicklung des Fliegerhorstgeländes vor, obwohl dieser Bereich noch nicht in den aktuellen Flächennutzungsplan einbezogen wurde, da die Übergabe des Geländes durch die Bundeswehr noch nicht absehbar ist.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.