Pirmasens (im örtlichen Dialekt Bärmesens) ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und gemessen an der Einwohnerzahl nach Zweibrücken die zweitkleinste des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
40.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66953–66955
Vorwahl
06331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmRehpfad, Bambusch, Biebermhle, Bittschachen, Eichelsbachermhle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbhl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbhl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe, AmRehpfad, Bambusch, Biebermühle, Bittschachen, Eichelsbachermühle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbühl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbühl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe
Gemeinde Pirmasens – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.