Pirmasens (im örtlichen Dialekt Bärmesens) ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und gemessen an der Einwohnerzahl nach Zweibrücken die zweitkleinste des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
40.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66953–66955
Vorwahl
06331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmRehpfad, Bambusch, Biebermhle, Bittschachen, Eichelsbachermhle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbhl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbhl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe, AmRehpfad, Bambusch, Biebermühle, Bittschachen, Eichelsbachermühle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbühl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbühl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe
Gemeinde Pirmasens – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.