Pirmasens (im örtlichen Dialekt Bärmesens) ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und gemessen an der Einwohnerzahl nach Zweibrücken die zweitkleinste des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
40.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66953–66955
Vorwahl
06331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmRehpfad, Bambusch, Biebermhle, Bittschachen, Eichelsbachermhle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbhl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbhl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe, AmRehpfad, Bambusch, Biebermühle, Bittschachen, Eichelsbachermühle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbühl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbühl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe
Gemeinde Pirmasens – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.