Pirmasens (im örtlichen Dialekt Bärmesens) ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und gemessen an der Einwohnerzahl nach Zweibrücken die zweitkleinste des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
40.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66953–66955
Vorwahl
06331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmRehpfad, Bambusch, Biebermhle, Bittschachen, Eichelsbachermhle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbhl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbhl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe, AmRehpfad, Bambusch, Biebermühle, Bittschachen, Eichelsbachermühle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbühl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbühl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe
Gemeinde Pirmasens – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.