Pirmasens (im örtlichen Dialekt Bärmesens) ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und gemessen an der Einwohnerzahl nach Zweibrücken die zweitkleinste des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
40.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66953–66955
Vorwahl
06331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmRehpfad, Bambusch, Biebermhle, Bittschachen, Eichelsbachermhle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbhl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbhl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe, AmRehpfad, Bambusch, Biebermühle, Bittschachen, Eichelsbachermühle, Forellengrund, Hollerbrunn, Imserbühl, InderLittersbach, Lambsbacherhof, Morschelweiher, Nesseltal, Rappeneck, Sengelsberg, Steinbachtal, Steinigbühl, Wagnerhof, Waschtal, Windighöhe
Gemeinde Pirmasens – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.