Pleinfeld ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Ort liegt am Großen Brombachsee und ist neben Gunzenhausen ein wichtiger touristischer Ort im Fränkischen Seenland sowie der größte Ort am Großen Brombachsee
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
7685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91785
Vorwahlen
09144, 09177, 09148
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Allmannsdorf, Banzermhle, Böschleinsmhle, Dorsbrunn, Gndersbach, Heinzenmhle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmhle, Kleinweingarten, Mackenmhle, Mäusleinsmhle, Mischelbach, Prexelmhle, Reichertsmhle, Sandsee, StVeit, Seemannsmhle, Stirn, Utzenmhle, Veitserlbach, Walkerszell, Allmannsdorf, Banzermühle, Böschleinsmühle, Dorsbrunn, Gündersbach, Heinzenmühle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmühle, Kleinweingarten, Mackenmühle, Mäusleinsmühle, Mischelbach, Prexelmühle, Reichertsmühle, Sandsee, StVeit, Seemannsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pleinfeld
Hauptstraße 26
91785 Pleinfeld
2. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Ob. Wörthstraße 2
91781 Weißenburg in Bayern
3. Finanzamt Ansbach
Balthasar-Neumann-Straße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Pleinfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.