Püttlingen (im örtlichen Dialekt Piddlinge) ist eine Stadt im südlichen Saarland und gehört zum Regionalverband Saarbrücken.
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
18.269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66346
Vorwahlen
06806, 06898
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bengesen, Deckelschied, Erbachthal, HeiligKreuz, Jungenwald, Kalklöcher, Marienberg, Mathildeschacht
Adressen:
Stadt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Bürgeramt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Ordnungsamt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Gemeinde Püttlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Püttlingen plant die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau eines Solarparks in Herchenbach. Eine Sonderbaufläche für Photovoltaik soll anstelle von landwirtschaftlicher Fläche eingerichtet werden. Die geplante Fläche des Solarparks beträgt 9,8 ha, wobei 6,9 ha nördlich und 2,9 ha südlich der Autobahn liegen. Es wird erwartet, dass etwa 8 MW Leistung installiert werden können.
Zusätzlich wird derzeit der Bebauungsplan Oberwies III überarbeitet, der Regelungen zur künftigen Gestaltung von Vorgärten in bestimmten Straßen enthält. Mitarbeiter der Stadt erstellen in diesem Zusammenhang eine Fotodokumentation der Vorgärten in den betroffenen Straßen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.