bis zum 12. 922 urkundlich zum ersten Mal erwähnt und 994 mit dem Stadtrecht versehen, war die Stadt vom 10
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
23.341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06484, 06485
Vorwahlen
03946, 039485
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg
2. Landkreis Harz, Breiter Weg 8, 38855 Wernigerode
3. Einwohnermeldeamt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg
Gemeinde Quedlinburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Quedlinburg gibt es Pläne für ein neues 70 Hektar großes Industriegebiet auf einer ehemaligen Militärfläche in Quarmbeck. Diese Fläche soll als Industriegebiet ausgewiesen werden, um neue Gewerbeflächen mit Baurecht für Investoren bereitzustellen. Die Stadtverwaltung hat konkrete Termine für dieses Vorhaben angekündigt.
Zudem sind die bestehenden und rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Quedlinburg online verfügbar und umfassen detaillierte Festsetzungen für bauliche Nutzungen, Verkehrserschließung und Infrastrukturausstattung.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.