922 urkundlich zum ersten Mal erwähnt und 994 mit dem Stadtrecht versehen, war die Stadt vom 10. Quedlinburg ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkveːdlɪnbʊrk], plattdeutsch Queddelnborg, offiziell auch Welterbestadt Quedlinburg) ist eine Stadt an der Bode nördlich des Harzes im Landkreis Harz (Sachsen-Anhalt)
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
23.341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06484, 06485
Vorwahlen
03946, 039485
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg
2. Landkreis Harz, Breiter Weg 8, 38855 Wernigerode
3. Einwohnermeldeamt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg
Gemeinde Quedlinburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Quedlinburg gibt es Pläne für ein neues 70 Hektar großes Industriegebiet auf einer ehemaligen Militärfläche in Quarmbeck. Diese Fläche soll als Industriegebiet ausgewiesen werden, um neue Gewerbeflächen mit Baurecht für Investoren bereitzustellen. Die Stadtverwaltung hat konkrete Termine für dieses Vorhaben angekündigt.
Zudem sind die bestehenden und rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Quedlinburg online verfügbar und umfassen detaillierte Festsetzungen für bauliche Nutzungen, Verkehrserschließung und Infrastrukturausstattung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.