Reichenow-Möglin ist eine Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg und ist Teil des Amtes Barnim-Oderbruch.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15345
Vorwahlen
033437, 033456
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindebüro Reichenow-Möglin
Hauptstraße 1
15345 Reichenow-Möglin
2. Ordnungsamt Landkreis Märkisch-Oderland
Breitscheidstraße 2
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
3. Bürgeramt Stadt Eberswalde
Breite Straße 43
16225 Eberswalde
Gemeinde Reichenow-Möglin – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.