Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Reichenow-Möglin

Reichenow-Möglin ist eine Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg und ist Teil des Amtes Barnim-Oderbruch.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15345
Vorwahlen
033437, 033456
Adresse der Amtsverwaltung
Freienwalder Straße 48, 16269 Wriezen
Freienwalder Straße 48, 16269 Wriezen 15345 Brandenburg DE
Adressen:
1. Gemeindebüro Reichenow-Möglin
Hauptstraße 1
15345 Reichenow-Möglin

2. Ordnungsamt Landkreis Märkisch-Oderland
Breitscheidstraße 2
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

3. Bürgeramt Stadt Eberswalde
Breite Straße 43
16225 Eberswalde
Gemeinde Reichenow-Möglin – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.