Reiskirchen ist eine Großgemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.310 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35447
Vorwahlen
06408, 06401
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bollnbach, Veitsberg, Wirberg, Bollnbach, Veitsberg, Wirberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reiskirchen
Hauptstraße 1
35447 Reiskirchen
2. Landkreis Gießen
Wilhelmstraße 24-26
35390 Gießen
3. Ordnungsamt Reiskirchen
Hauptstraße 1
35447 Reiskirchen
Gemeinde Reiskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reiskirchen plant die Ausweisung von neuen Baugebieten in den Ortsteilen Burkhardsfelden und Lindenstruth, mit Bebauungsplanentwürfen die voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 Rechtskraft erlangen und einem möglichen Verkauf der Grundstücke ab Sommer/Herbst 2024.
Im Ortsteil Reiskirchen wird der Bebauungsplan Nr. 1.8 „Vor dem Nonn“ 1. Änderung fortgeführt, einschließlich der Grundstücksveräußerung.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Erweiterung der Kirschbergschule durch den Landkreis Gießen, die ein Bauleitplanverfahren erfordern.
Die Gemeindevertretung hat auch Eignungskriterien für Photovoltaik-Anlagen festgelegt und beschlossen, dass bei Flächen über 50 Bodenpunkten Agri-PV-Anlagen errichtet werden müssen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.