Reiskirchen ist eine Großgemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.310 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35447
Vorwahlen
06408, 06401
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bollnbach, Veitsberg, Wirberg, Bollnbach, Veitsberg, Wirberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reiskirchen
Hauptstraße 1
35447 Reiskirchen
2. Landkreis Gießen
Wilhelmstraße 24-26
35390 Gießen
3. Ordnungsamt Reiskirchen
Hauptstraße 1
35447 Reiskirchen
Gemeinde Reiskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reiskirchen plant die Ausweisung von neuen Baugebieten in den Ortsteilen Burkhardsfelden und Lindenstruth, mit Bebauungsplanentwürfen die voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 Rechtskraft erlangen und einem möglichen Verkauf der Grundstücke ab Sommer/Herbst 2024.
Im Ortsteil Reiskirchen wird der Bebauungsplan Nr. 1.8 „Vor dem Nonn“ 1. Änderung fortgeführt, einschließlich der Grundstücksveräußerung.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Erweiterung der Kirschbergschule durch den Landkreis Gießen, die ein Bauleitplanverfahren erfordern.
Die Gemeindevertretung hat auch Eignungskriterien für Photovoltaik-Anlagen festgelegt und beschlossen, dass bei Flächen über 50 Bodenpunkten Agri-PV-Anlagen errichtet werden müssen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.