Rheinbrohl (lateinisch als Broele trans Rhenum bezeichnet) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4079 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56598
Vorwahl
02635
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Arienheller, Christinenhöhe, Dielsberg, DrittesGleichen, Forsthof, Hartmannshof, Lampenthalerhof, Magdalenenhof, Weierhof, Arienheller, Christinenhöhe, Dielsberg, DrittesGleichen, Forsthof, Hartmannshof, Lampenthalerhof, Magdalenenhof, Weierhof
Adressen:
1. Gemeinde Rheinbrohl
Hauptstraße 1
56578 Rheinbrohl
2. Verbandsgemeinde Bad Hönningen
Am Markt 1
53557 Bad Hönningen
3. Landkreis Neuwied
Wilhelmstraße 24
56564 Neuwied
Gemeinde Rheinbrohl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.