Rudolstadt (thüringisch Rudelstadt, Mundart: Rolschte) ist eine Stadt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Freistaat Thüringen, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
Einwohner
24.450 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07407
Vorwahl
03672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rudolstadt
Markt 1
07407 Rudolstadt
2. Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Am Schloß 2
07318 Saalfeld/Saale
3. Finanzamt Saalfeld
Am Schloß 1
07318 Saalfeld/Saale
Gemeinde Rudolstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rudolstadt umfassen die Aufhebung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Catharinauer Straße, die im Dezember 2023 rechtskräftig wurde. Zudem gibt es eine aktuelle Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 "Sondergebiet Handel" in der Nachbargemeinde, jedoch nicht direkt in Rudolstadt, aber im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, wo der Vorentwurf vom 23. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025 zur Einsicht und Stellungnahme bereitgestellt wird.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.