Mit 153.377 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2018) ist sie nach Wien, Graz und Linz die viertgrößte Stadt Österreichs. Salzburg ist die Landeshauptstadt des gleichnamigen Landes der Republik Österreich
Bundesland
Einwohner
153.377 (1. Jän. 2018)
Postleitzahlen
5020, 5023, 5026, 5061, 5071, 5081, 5082
Vorwahl
0662
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Land Salzburg, Referat für Grundsatzfragen, Faberstraße 2, 5020 Salzburg
2. Stadt Salzburg, Magistrat der Stadt Salzburg, Schwarzstraße 24, 5020 Salzburg
3. Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Dr. Franz-Josef-Straße 1, 5300 Salzburg-Umgebung
Gemeinde Salzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.