Schweigen-Rechtenbach ist ein staatlich anerkannter Erholungsort sowie Grenzort zu Frankreich. Sie entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Schweigen und Rechtenbach
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
1345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76889
Vorwahl
06342
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schweigen-Rechtenbach
Hauptstraße 5
76889 Schweigen-Rechtenbach
2. Ordnungsamt Südliche Weinstraße
Hauptstraße 88
76870 Kandel
3. Landkreis Südliche Weinstraße
Gabelsbergerstraße 1
76829 Landau in der Pfalz
Gemeinde Schweigen-Rechtenbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.