Schweinfurt (schweinfurterisch: Schweifert) ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken des Freistaats Bayern. Die Hafenstadt am Main ist Oberzentrum, Mitglied der Regiopolregion Mainfranken, Verwaltungssitz des Landkreises Schweinfurt, Hochschul-, Schul-, Verwaltungs- und Kunststadt (zwei größere Museen) sowie fränkischer Weinort
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
53.585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
97421, 97422, 97424
Vorwahl
09721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, Deutschhof
Adressen:
1. Stadt Schweinfurt
Kranenstraße 6
97421 Schweinfurt
2. Landratsamt Schweinfurt
Ludwigstraße 20
97421 Schweinfurt
3. Finanzamt Schweinfurt
Bismarckstraße 1
97421 Schweinfurt
Gemeinde Schweinfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.