Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Tangerhütte

Die Stadt Tangerhütte liegt im Süden des Landkreises Stendal (Region Altmark) im Land Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39517
Vorwahlen
03935 (Tangerhütte, Birkholz, Cobbel, Schönwalde, Uchtdorf, Weißewarte), 039361 (Lüderitz, Schernebeck, Windberge), 039362 (Bittkau, Grieben, Jerchel, Schelldorf), 039365 (Bellingen, Demker, Hüselitz), 039366 (Kehnert, Ringfurth, Uetz)
Adresse der Stadtverwaltung
Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte
Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte 39517 Sachsen-Anhalt DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Tangerhütte
Breite Straße 25
39517 Tangerhütte

2. Einwohnermeldeamt Tangerhütte
Breite Straße 25
39517 Tangerhütte

3. Ordnungsamt Tangerhütte
Breite Straße 25
39517 Tangerhütte
Gemeinde Tangerhütte – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:30
  • Dienstag: 08:30 - 17:00
  • Mittwoch: 08:30 - 15:30
  • Donnerstag: 08:30 - 15:30
  • Freitag: 08:30 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.